Teilweise Aufhebung des Betretungs- und Fischereiverbots
28.08.2026
Ab sofort dürfen sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn wieder betreten und mit Ausnahme von vier Patentgewässern befischt werden.
Die Jagd- und Fischereiverwalterin hat am 28. August 2026 gestützt auf § 22 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, BGS 124.11), Art. 5 Abs. 2 und 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF, SR 923.0), § 14 Abs. 2 Bst. c des Fischereigesetzes (FiG, BGS 625.11) und § 7 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 der Verordnung über die Delegation der Unterschriftenberechtigung in den Departementen vom 25. Mai 2004 (BGS 122.218) folgende Allgemeinverfügung erlassen:
- Die Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2026 betreffend Betretungs- und Fischereiverbot wird aufgehoben.
- Das Betretungsverbot der Fliessgewässer wird für sämtliche Fliessgewässer im Kanton aufgehoben.
- Das Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbach wird bis am 1. Oktober 2026 verlängert.
- Für alle übrigen Gewässer des Kantons wird das Fischereiverbot per sofort aufgehoben.
