Rickenbach

Teilweise Aufhebung des Betretungs- und Fischereiverbots

28.08.2026

Ab sofort dürfen sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn wieder betreten und mit Ausnahme von vier Patentgewässern befischt werden.

Die Jagd- und Fischereiverwalterin hat am 28. August 2026 gestützt auf § 22 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, BGS 124.11), Art. 5 Abs. 2 und 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF, SR 923.0), § 14 Abs. 2 Bst. c des Fischereigesetzes (FiG, BGS 625.11) und § 7 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 der Verordnung über die Delegation der Unterschriftenberechtigung in den Departementen vom 25. Mai 2004 (BGS 122.218) folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Die Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2026 betreffend Betretungs- und Fischereiverbot wird aufgehoben.
  • Das Betretungsverbot der Fliessgewässer wird für sämtliche Fliessgewässer im Kanton aufgehoben.
  • Das Fischereiverbot in den Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel und des Chastelbach wird bis am 1. Oktober 2026 verlängert.
  • Für alle übrigen Gewässer des Kantons wird das Fischereiverbot per sofort aufgehoben.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen