Rickenbach

Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten fällen die Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung. Sie ist unser oberstes Organ. 

Gemeindeversammlungen finden in der Regel im Juni und November statt.  Sie können auch ausserordentlich einberufen werden, beispielsweise wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn ein Fünftel der Stimmberechtigten dies verlangt.

Die Stimmberechtigten werden rund zwei Wochen im Voraus mittels Publikation auf unserem Webauftritt sowie im amtlichen Anzeiger zur Versammlung eingeladen.  Während der Einladungsfrist sind die Anträge des Gemeinderats mit den entsprechenden Unterlagen online oder physisch im Gemeindehaus einsehbar.

Aufgaben

Die Befugnisse der Gemeindeversammlung ergeben sich aus dem Gemeindegesetz sowie der Gemeindeordnung. Unter anderem erlässt sie rechtsetzende Gemeindereglemente und beschliesst

  • das Budget, den Steuerfuss und die Jahresrechnung;
  • Geschäfte, deren Auswirkungen einmalig CHF 100'000 oder jährlich wiederkehrend CHF 50'000 übersteigen; 
  • den An- und Verkauf von Liegenschaften über CHF 500'000 Franken pro Fall;
  • Nachtragskredite, deren Auswirkungen einmalig CHF 50'000 oder jährlich wiederkehrend CHF 25'000 pro Geschäft übersteigen.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind alle in unserer Gemeinde wohnhaften Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die in kantonalen und eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

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