Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten fällen die Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung. Sie ist unser oberstes Organ.
Gemeindeversammlungen finden in der Regel im Juni und November statt. Sie können auch ausserordentlich einberufen werden, beispielsweise wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn ein Fünftel der Stimmberechtigten dies verlangt.
Die Stimmberechtigten werden rund zwei Wochen im Voraus mittels Publikation auf unserem Webauftritt sowie im amtlichen Anzeiger zur Versammlung eingeladen. Während der Einladungsfrist sind die Anträge des Gemeinderats mit den entsprechenden Unterlagen online oder physisch im Gemeindehaus einsehbar.
