Rickenbach

Abstimmungen & Wahlen

In unserer Demokratie beinhaltet das Stimm- und Wahlrecht die Teilhabe der Schweizer Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung.  Nutzen wir dieses grosse Privileg!

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen oder Wählen berechtigt. Falls Sie Ihren Stimmausweis verloren haben, können Sie ein Duplikat beantragen. Bitte melden Sie sich dafür persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle und bringen einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mit.

Die Ergebnisse werden grundsätzlich am Abstimmungs- oder Wahlsonntag ab 12.00 Uhr auf unserem Webauftritt und im Schaukasten beim Schulhaus veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen nur Teilresultate sind. Die Endresultate sind auf den Portalen des  Kantons und des Bundes publiziert.

Mit der App "VoteInfo" können Sie das Geschehen am Abstimmungs- oder Wahlsonntag quasi live mitverfolgen. Ab 12.00 Uhr erfahren Sie, wie wir, der Kanton Solothurn und die Schweiz in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten abgestimmt oder gewählt haben. Nebst den Resultaten finden Sie auf Ihrem Smartphone auch die Erläuterungen zu allen nationalen und kantonalen Vorlagen.  Die App ist kostenlos und für Android und iOS erhältlich.

Urnenstandort und Öffnungszeiten

Sie möchten Ihr Stimm- und Wahlrecht persönlich ausüben? Das freut uns! Gerne sind wir wie folgt für Sie da:

Stimmlokal
Gemeindesaal, Dorfstrasse 7, 4613 Rickenbach SO

Öffnungszeiten
Abstimmungs- oder Wahlsonntag von 10.00 - 12.00 Uhr

Brieflich abstimmen oder wählen

Wenn Sie brieflich abstimmen oder wählen wollen,

  • unterschreiben Sie Ihren Stimmausweis und stecken diesen, mit der Adresse "Gemeinde Rickenbach SO" nach aussen, in die Sichttasche des Zustellkuverts;
  • legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Zustellkuvert (Fach ohne Sichtfenster) und verschliessen Sie dieses;
  • werfen Sie das Zustellkuvert bis am Samstag vor der Abstimmung oder Wahl in den Briefkasten beim Gemeindehaus ein oder frankieren Sie das Zustellkuvert und lassen es uns per Post zukommen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Zustellkuvert verwendet wird;
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt;
  • das Zustellkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält;
  • das Zustellkuvert mit Kennzeichen versehen ist.

Datenschutzhinweis

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