Feuer- und Feuerwerksverbot
07.07.2026
Bitte beachten Sie das kantonale Feuerverbot in Wald und Waldesnähe aufgrund der akuten Trockenheit!
Im Auftrag des kantonalen Amtes für Wald, Jagd und Fischerei informieren wir Sie über das kantonale Feuerverbot in Wald und Waldesnähe aufgrund der akuten Trockenheit.
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
• Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
• Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem
Löschen der Glut
• Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum
Beispiel Vorratsholz, Hecken oder trockenem Laub ein
• Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
• Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
• Löschen Sie das Feuer oder kühlen Sie die heisse Asche mit viel Wasser
Wir danken Ihnen für die Mithilfe, um Brände im Kantonsgebiet zu verhindern.
