Rickenbach

Feuer- und Feuerwerksverbot

30.07.2026

Im ganzen Kantonsgebiet gilt im Wald, im Garten sowie überall im Freien ein absolutes Feuerverbot sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot.

Die Kommandantin der Kantonspolizei Solothurn hat am 30. Juli 2026 - aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze - in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, gestützt auf § 39bis und § 50 Abs. 1 des Gesetzes über die Kantonspolizei (KapoG; BGS 511.11) sowie § 31bis des Gesetzes über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB; BGS 311.1) i. V. m. § 7 der Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV; BGS 311.4) folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  • Das bereits im Kanton Solothurn bestehende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern (vgl. Ziff. 1 der Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026) wird auf das Entfachen von Feuer im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) ausgedehnt.
  • Das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet bleibt unverändert bestehen (vgl. Ziff. 2 der Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026).
  • Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
  • Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
  • Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 200.00 geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.

Was gilt für das Siedlungsgebiet?

Das Entfachen von Feuer, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk sind auf dem gesamten Kantonsgebiet und damit auch im Siedlungsraum verboten. Feuern oder Grillieren mit einem Gas- oder Elektrogrill ist unter vorsichtigem Einsatz im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten wir Sie, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindert und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang geben wir Ihnen folgende Empfehlungen ab:

  • Lassen Sie einen Gas- oder Elektrogrill nie unbeaufsichtigt.
  • Halten Sie beim Feuern oder Grillieren genügend Abstand zu Hecken, Sträuchern und anderen brennbaren Materialien.
  • Stellen Sie geeignete Löschmittel wie einen Feuerlöscher, Wassereimer oder eine Löschdecke bereit.
  • Löschen Sie ein entfachtes Feuer mit viel Wasser.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr via Notfallnummer 118. Besten Dank, dass Sie mithelfen, Brände im Kantonsgebiet zu verhindern.

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