Rickenbach

Widerruf des Feuerverbots

11.09.2026

Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot sind aufgehoben.

Während der letzten Tage wurden im Kanton Solothurn flächendeckend Niederschläge verzeichnet. Zusammen mit den gesunkenen Temperaturen hat dies zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Diese wurde von der Gefahrenstufe 4 (gross) auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.

Ausgehend davon hat die Kommandantin der Kantonspolizei Solothurn das seit dem 3. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026 ist damit widerrufen und nicht mehr gültig.

Trotz der Entspannung ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Feuer dürfen auch in befestigten Feuerstellen nur mit grosser Sorgfalt entfacht werden. Bei Wind ist auf das Feuern im Wald und in Waldesnähe zu verzichten.

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