Jedes Kind hat pro Schuljahr 2 Jokertage. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Das Gesuch für die Jokertage muss 3 Tage im Voraus der Klassenlehrperson abgeben. Die Klassenlehrperson bewilligt oder lehnt das Gesuch ab. Anschliessend muss es über "Klapp" eingetragen werden.
Falls nur ein Halbtag bezogen wird (z.B. Mittwochmorgen zählt die Absenz trotzdem als ganzer Tag. Beim Bezug von Jokertagen muss jedoch kein wichtiger Grund vorliegen.