Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für eine Dispensation sowie das entsprechende Gesuch.
Gemäss Volksschulgesetz und Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz, BGS 413.111:
Laut §22 Abs. 1 des Volksschulgesetzes darf kein schulpflichtiges Kind ohne wichtigen Grund dem Unterricht fernbleiben. Dies gilt insbesondere für Absenzen von bis zu vier aufeinanderfolgenden Halbtagen.
Damit ein Gesuch um Dispensation bewilligt werden kann, muss ein wesentlicher Grund vorliegen. Als Gründe gelten einmalige, besondere und nicht wiederkehrende Situationen und Anlässe. Der Entscheid, ob ein wesentlicher Grund vorliegt oder nicht, liegt im Ermessen der Klassenlehrperson resp. der Schulleitung.
Dispensationen bis 4 Halbtage sind mindestens 2 Wochen im Voraus einzureichen. Auf dem Gesuch ist ein Grund anzugeben und anschliessend an die Klassenlehrperson abzugeben. Das Gesuch erhalten Sie bei der Klassenlehrperson oder hier untenstehend.
Dispensationen von mehr als 4 Halbtagen sind 6 Wochen im Voraus einzureichen. Auf dem Gesuch ist ein Grund anzugeben und anschliessend der Schulleitung abzugeben. Das Gesuch erhalten Sie bei der Klassenlehrperson oder hier untenstehend.