Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via eUmzug oder direkt am Schalter abmelden. Bitte bringen Sie bei persönlicher Abmeldung Ihren Niederlassungsauweis resp. Ausländerausweis mit. Die Gebühr mittels eUmzug beträgt Fr. 15.--. Die Abmeldung am Schalter ist gratis.
Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, stellen wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu.
Für Angehörige von Drittstaaten ist die Nutzung des eUmzugs nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, falls die Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet!
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie vorzeitig Ihre Steuererklärung einreichen. Zudem benötigen wir Ihre neue Wohnadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz.
Bitte vereinbaren Sie mit der Verwaltung mindestens einen Monat vor dem geplanten Wegzug einen Termin, damit wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte besprechen können.