Bezug der Hundesteuer 2026
19.03.2026
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bezug der Hundesteuer 2026.
Nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz; BGS 614.71) und der Gebührenordnung der Gemeinde Rickenbach SO ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund, der am 1. April 2026 älter ist als drei Monate, eine Hundesteuer von CHF 120.00 (inkl. kantonaler Abgabe) zu entrichten. Für Hunde, welche gesetzlich von der Hundesteuer befreit sind, ist vor dem Stichtag bei der Gemeinde ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Ebenso sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter nach § 10 Hundegesetz verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Der Rechnungsversand an alle registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erfolgt im April 2026 anhand der Hundedatenbank AMICUS. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche keine Rechnung erhalten, sind angehalten, die Gemeinde umgehend darüber zu informieren.
Ereignisse (z. B. Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug, Tod) sind sofort über die Hundedatenbank AMICUS vorzunehmen und der Gemeinde zu melden. Verstösse gegen die gesetzlichen Pflichten sind strafbar.
