Umgang mit Waldschäden
25.08.2026
Waldbesucherinnen und Waldbesucher müssen sich aktuell auf eine generell erhöhte Gefahr durch Astabbrüche oder umfallende Bäume einstellen.
Die Hitze dieses Sommers und die Trockenheit der letzten Monate führten zu einer dramatischen Senkung der Wasserverfügbarkeit für die Bäume. Sichtbar wurde dies bereits Mitte Juni 2026. Es zeigt sich in welken oder vergilbten Blättern bis hin zum totalem Laubverlust der Bäume. Astabbrüche oder Abbrüche von ganzen Baumkronen sind zu beobachten. Am schlimmsten betroffen ist die häufigste Baumart im Kanton, die Buche.
Der Wald ist ein Naturraum. Im freien Waldgelände steht die Eigenverantwortung der Waldbesuchenden im Vordergrund. Die Bevölkerung hat der ausserordentlichen Situation Rechnung zu tragen und bei jeglichen Aktivitäten im Wald entsprechend vorsichtig zu sein. Schädigungen am Baum zu erkennen ist nicht immer möglich. Es können jederzeit auch grüne Äste und Kronenteile herunterfallen und Bäume spontan abbrechen oder umstürzen. Das macht die Gefahr unberechenbar. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls klein, da sich die punktuellen Vorfälle eines Abbruchs auf eine sehr grosse Fläche verteilen. Je länger man sich jedoch unter geschädigten Bäumen aufhält, desto grösser wird dieses Risiko.
Im Zusammenhang mit umfallenden Bäumen oder herabfallenden Ästen stellen sich daher auch Haftungsfragen. Sie betreffen sowohl die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wie auch die Eigentümerschaften einzelner Werke. Insbesondere die Werkeigentümerinnen und Werkeigentümer haben dafür besorgt zu sein, dass im Verantwortungsbereich eines Werkes (Rastplatz, Vitaparcours, Waldhütte etc.) Massnahmen ergriffen werden, um Schäden und Verletzungen durch herabfallende Baumteile zu verhindern.
Handlungsempfehlungen
- Den Werkeigentümerinnen und Werkeigentümer wird eine regelmässige visuelle Überprüfung der die Werke säumenden Bäume vom Boden aus (periodische Baumkontrolle) empfohlen. Wenn sich aus der Überprüfung ein Handlungsbedarf ergibt, sind zusammen mit dem Revierförster Massnahmen festzulegen und eine allfällige Priorisierung vorzunehmen.
- Angesichts der aktuellen Lage ist eine zeitnahe und prioritäre Überprüfung dieser Einrichtungen angezeigt. Sollten im Bereich bis zu einer Baumlänge rund um oben erwähnte Erholungseinrichtungen dürre Bäume beziehungsweise Äste, die ein erhebliches Risiko darstellen, festgestellt werden, wird zu einer vorläufigen Sperrung der Erholungseinrichtung mittels Trassierband und Infoplakat vor Ort geraten.
- Im gegenseitigen Kontakt zwischen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, der Gemeinde und dem Revierförster sind anschliessend konkrete Sicherungsmassnahmen festzulegen und umzusetzen (z.B. Entfernung der gefährdenden Bäume, Entfernung der Erholungseinrichtung, vorläufige Belassung der Sperrung und Publikation durch die Gemeinde auf geeignete Weise).
- Bei sämtlichen Massnahmen ist die Sicherheit der Forstarbeiterinnen und Forstarbeiter zwingend zu gewährleisten. Namentlich das Fällen dürrer Bäume ist sehr anspruchsvoll und gefährlich und nur eine Arbeit für Profis! Gute Planung und das Vermeiden von Kurzschlusshandlungen sind wesentlich.
- Die Kosten für die Werksicherheitsmassnahmen sind grundsätzlich durch die Werkeigentümerinnen und Werkeigentümer zu tragen.
- Es ist wichtig, alle Begehungen, Massnahmen und Entscheide zu dokumentieren und zu begründen.
- Warnschilder sollten nicht flächendeckend aufgestellt werden; Schilder nur gezielt platzieren, bei flächig absterbenden Waldbeständen und hoher Gefahr. Folgendermassen könnte dies z.B. angewendet werden: Bereich absperren, Sicherheitsholzerei entlang von Wegen durchführen, öffnen, Hinweisschild aufstellen (Bitte auf den Wegen bleiben).
Haftung im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Wald
Die Veranstalterinnen oder Veranstalter stehen in der Pflicht und haben für die Sicherheit der Teilnehmenden zu sorgen. Dies gilt auch für Vorfälle auf den zur Veranstaltung führenden Wegen und Waldstrassen.
