Rasen- und Wiesenschnitt, Laub, pflanzliche Gartenabfälle, Äste und Stauden (max. 4 cm Durchmesser), Thuja- und Dornensträucher, Baum-, Reben- und Heckenschnitt, geschreddertes oder gehäckseltes Schnittholz, Rüstabfälle von Gemüse, Obst und Nüssen, Fallobst, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz (keine Kapseln), sauberes Sägemehl und Hobelspäne, Haustiermist von Pflanzenfressern.
Nicht ins Grüngut gehören: Nicht biologische Abfälle aller Arten wie Metall, Batterien, Plastik, Kunststoff, Glas, usw., Textilien, Putzfäden, Mineral- und Speiseöl, Zigarettenstummel, Speisereste, Fleisch, verpackte Lebensmittel, Kaffeekapseln (auch kompostierbare, diese eignen sich nur für Biogasanlagen), Problempflanzen (wie Blacken, Disteln) und Neophyten, Kleintiermist von Fleischfressern wie Hunden und Katzen, Katzenstreu, Asche, allgemeines Wischgut, Steine, Staubsaugersäcke inkl. Inhalt, behandeltes Holz, Äste und Stauden (über 4 cm Durchmesser -> Häckseldienst), Wurzelstöcke.