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Hinweise für die An-und Abmeldung

 

Neuzuzüger, Die in die Gemeinde zuziehen, haben sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindekanzlei) zu melden. Die Anmeldung hat in der Regel persönlich zu erfolgen. In Ausnahmefällen ist die Stellvertretung durch eine handlungsfähige Person, die über die Verhältnisse der anzumeldenden Einzelperson oder Familie Auskunft erteilen kann, zulässig. Als Ausweispapier wird der Heimatschein deponiert. Bitte den aktuellen Mietvertrag und die Krankenkassenkarte mitbringen.

 

Ausländer melden sich persönlich innert 14 Tagen bei der Einwohner-und Schriftenkontrolle ein. Bitte den aktuellen Mietvertrag, die Krankenkassenkarte, den Reisepass und/oder die Aufenthaltsbewilligung mitbringen.

 

Militär-und Zivildienstpflichtige nehmen die diesbezügliche Anmeldung innert 8 Tagen vor (Adresse siehe Behördeverzeichnis).

Uebrige Amtsstellen und Pfarramt werden direkt durch die Einwohnerkontrolle orientiert.

 

Abmeldung Beim Wegzug werden die hinterlegten Schriften gegen Rückgabe der Aufenthalts-resp. Niederlassungsbewilligung herausgegeben.

Die Abmeldung beim Sektionschef und Zivilschutzstellenleiter hat vorgängig zu erfolgen. .

 


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Handelsfähigkeitszeugnis

 

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.
Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis bei Ihrer zuständigen so.ch/verwaltung/departement-des-innern/amt-fuer-soziale-sicherheit/kindes-und-erwachsenenschutz/ueber-die-kesb/, indem Sie persönlich am Schalter (bitte einen gültigen Ausweis mitnehmen) vorsprechen.

 


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Unterschriftenbeglaubigungen

 

Der Gemeindepräsident und die Gemeindeschreiberin sind berechtigt, Unterschriften zu beglaubigen. Die Unterschrift muss bei uns am Schalter geschrieben werden.

 

Kosten: siehe Gebührenreglement

 


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Schweizer Identitätskartr & Pass

 

Identitätskarte (IDK)

Eine neue Identitätskarte kann persönlich während unseren Öffnungszeiten mit einem aktuellen Passfoto bei unserer Einwohnerkontrolle bestellt werden.


Pass

Für die Bestellung eines neuen Schweizer Passes oder des Kombiangebotes (Pass und Identitätskarte) ist das kantonale Ausweiszentrum    
zuständig.
Informationen zum Kombiangebot finden Sie in untenstehendem Flyer.

Dokument Flyer_Kombiangebot_Pass_ID.pdf (pdf, 190.1 kB)

 


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Aufenthaltsbewilligungen & Ausweise für Ausländer

 

Adressänderungen, Namensänderungen oder Verlängerungen Ihres Ausländerausweises können Sie bei unserer Einwohnerkontrolle während den Öffnungszeiten in Auftrag geben.

 

Für sämtliche Bewilligungen, Ablehnungen und Wegweisungen ist der Kanton (Migrationsamt) zuständig. Einreiseverbote werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) verfügt. Das Migrationsamt kann beim SEM den Erlass eines Einreiseverbots beantragen.

 


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Heimatscheine

 

Diese werden von den Zivilstandsämtern der Zuständigen Heimatgemeinde ausgestellt. Bei Veränderung des Zivilstandes (Verehelichung, Tod des Ehegatten, Scheidung) ist der bei der Schriftenkontrolle deponierte Heimatschein entsprechend ändern zu lassen.

 


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Wohnsitzbescheinigung
 
Die Wohnistzbescheinigung können Sie bei der Einwohnerkontrolle bestellen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kosten: siehe Gebührenreglement

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Heimatausweis
 
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Rickenbach und wollen sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter oder als Heimaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie einen Heimatausweis der Gemeinde Rickenbach.
Dieser Ausweis bestätigt, dass Sie Ihren gesetzlichen Wohnsitz weiterhin in Rickenbach haben und hier Ihre Steuern bezahlen und Ihr Stimmrecht ausüben.

Wochenaufenthalter müssen ihren Heimatausweis jährlich erneuern.
Bestellung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kosten: siehe Gebührenreglement
dokumente 2
 
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