In der ordentlichen Gemeindeorganisation üben die Stimmberechtigten ihre Rechte ordentlicherweise in der Gemeindeversammlung aus. Sie muss mindestens zwei Mal pro Jahr abgehalten werden: Im Frühling zur Genehmigung der Rechnung im Herbst zum Beschluss des Budgets. Sie kann aber auch öfters einberufen werden, entweder weil es die Geschäfte erfordern oder wenn 1/5 der Stimmberechtigten dies verlangt.