Friedensrichterin:
Madeleine Hänggi
Solothurnerstrasse 22
4613 Rickenbach
079 460 24 10
Die Friedensrichterin amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.
Zuständigkeit des Friedensrichters
I. Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und
- wenn der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt
Als Sühnerichter
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist
Bis CHF 5'000 kann der Friedensrichter ein Urteilsvorschlag unterbreiten
Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular "Schlichtungsgesuch" beim Friedensrichter gestellt werden: Schlichtungsgesuch
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung: Schlichtungsgesuch Arbeitsrecht
II. Strafsachen
Als urteilender Richter
- wenn es um eine Bussen-Verfügung wegen der Übertretung eines Gemeindereglements geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)
Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet siehe Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.