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| Hinweise für die An-und Abmeldung | Neuzuzüger, Die in die Gemeinde zuziehen, haben sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle (Gemeindekanzlei) zu melden. Die Anmeldung hat in der Regel persönlich zu erfolgen. In Ausnahmefällen ist die Stellvertretung durch eine handlungsfähige Person, die über die Verhältnisse der anzumeldenden Einzelperson oder Familie Auskunft erteilen kann, zulässig. Als Ausweispapier wird der Heimatschein deponiert. Die Niederlassungsbewilligung gilt als Quittung. Ausländer melden sich persönlich innert 14 Tagen bei der Einwohner-und Schriftenkontrolle ein. Militär-und Zivildienstpflichtige nehmen die diesbezügliche Anmeldung innert 8 Tagen vor (Adresse siehe Behördeverzeichnis). Uebrige Amtsstellen und Pfarramt werden direkt durch die Einwohnerkontrolle orientiert. Abmeldung Beim Wegzug werden die hinterlegten Schriften gegen Rückgabe der Aufenthalts-resp. Niederlassungsbewilligung herausgegeben. Die Abmeldung beim Sektionschef und Zivilschutzstellenleiter hat vorgängig zu erfolgen. Die ausstehenden Gemeindesteuern werden beim Wegzug fällig und sind vor der Abmeldung bei der Finanzverwaltung abzurechnen. Kosten: Gratis |  | | Leumundszeugnisse | Anstelle eines Leumundszeugnisses stellt die Gemeindeschreiberin eine Bescheinigung über die Wohnsitz-und Aufenthaltsdauer aus. Kosten: CHF 15 .-- |  | | Unterschriftenbeglaubigungen usw. .. .. .. .. .. | Der Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin und sind berechtigt, Unterschriften zu beglaubigen. Kosten: CHF 10 .-- |  | | Identitätskarten / Pässe | Identitätskarte (IDK) und Pässe Ab 1. März 2010 wird der neue biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt. Siehe Merkblatt für Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Solothurn, ausgestellt vom Kanton Solothurn
|  | | Heimatscheine | Diese werden von den Zivilstandsämtern der Zuständigen Heimatgemeinden ausgestellt. Bei Veränderung des Zivilstandes (Verehelichung, Tod des Ehegatten, Scheidung) ist der bei der Schriftenkontrolle deponierte Heimatschein entsprechend ändern zu lassen. Kosten: Ca. CHF 25.00 |  |
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